Lockerung der Covid Verordnungen ab 1. Juli

2021-06-28

Hallo Motorsportfreunde,
Aufgrund der Lockerungen mit der ab 1.Juli 2021 geltenden Verordnung ergeben sich auch bei
uns wieder einige Änderungen!
Aufgrund der mit 1. Juli 2021 geltenden Verordnung gibt es noch Einschränkungen wo ich alle die
unsere Trainingsstrecke besuchen bitten möchte diese unbedingt einzuhalten!

  • Es ist bis auf weiteres kein vorab reservieren von Tickets mehr notwendig!
  • Es gilt am gesamten Areal für alle Anwesenden Personen die 3-G Regel!

COVID -19 Verhaltensregeln:
Auf dem gesamten Areal (Strecke & Parkplatz) des MSC Mattighofen ist die zum Zeitpunkt des
Trainings gültigen COVID-19 Verordnung (3-G Regel, Abstandsregel, Maskenpflicht,
Hygieneregel, …) strengstens einzuhalten!

  • Der Sicherheitsabstand von 1 Metern ist unbedingt auf dem gesamten Areal einzuhalten!
  • Solltet ihr euch Krank fühlen bzw. Symptome haben bleibt bitte zuhause!

Wir möchte euch bitten auf Gruppenbildung während der Trainingspausen zu verzichten und
auch kein geselliges Beisammensein nach dem Training zu veranstalten.
Um ein contact tracing sicherstellen zu können, ist es notwendig beim Erwerb der
Trainingskarte seine Kontaktdaten und den 3-G Status bekannt zu geben und mit einer
Unterschrift zu bestätigen, dass die geltenden Regeln / Verordnung (werden vor Ort
ausgehängt) bekannt sind und diese ausnahmslos befolgt werden.
Mit Einführung der 3-G Regelung ist ein öffnen des Verkaufsstandes wieder möglich!
Auch möchten wir euch noch darauf hinweisen, das Risikosportarten mit möglichst geringem
Risiko ausgeführt werden sollen!
Wir danke euch schon jetzt für euer Verständnis.

Schöne Grüße,
Der Vorstand des MSC Mattighofen

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